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CBChefärzteBrief

BerufsrechtDeutsche Approbation für osteuropäische Ärzte: keine Internatur erforderlich!

Abo-Inhalt20.06.20236187 Min. LesedauerVon RA Lucas Augustyn, Voß & Partner, Münster

| Ärzte, die ihr Studium außerhalb der EU absolviert haben, erhalten die deutsche Approbation nur, wenn sie nach deutschem Recht ein abgeschlossenes, gleichwertiges Studium nachweisen können. Doch wann gilt ein ausländisches Curriculum nach deutschem Recht als abgeschlossen? Eine in Kasachstan geborenen Deutsche, die in der Ukraine Medizin studiert hatte, war mit ihrer Klage erfolgreich. Das Gericht hat klargestellt: Damit ein in Osteuropa absolviertes Studium hierzulande als abgeschlossen gilt, ist die sog. Internatur (s. u.) nicht erforderlich (Verwaltungsgericht [VG] Bremen, Urteil vom 23.03.2023, Az. 5 K 1763/21). |

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AUSGABE: CB 9/2023, S. 14 · ID: 49511483

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