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CBChefärzteBrief

PatientenaufklärungRechtssichere Aufklärung und Einwilligung – worüber und wie ist der Patient aufzuklären?

Abo-Inhalt27.06.2023246 Min. LesedauerVon RA, FA MedR, Dr. Rainer Hellweg, Hannover

| Den Patienten vor einem Eingriff ordnungsgemäß aufklären und eine rechtswirksame Einwilligung sicherstellen, ist eine tägliche Herausforderung für behandelnde Ärztinnen und Ärzte im Klinikalltag. Und schon seit Jahren sind Aufklärungsfehlervorwürfe in Arzthaftungsklagen von großer Bedeutung. Mithilfe der in der Abteilung etablierten Strukturen und Prozessen sollten Chefärzte bestmöglich vorbeugen, falls es im Einzelfall später zu einem Gerichtsverfahren kommen sollte. Daher sollten Chefärzte die Antworten auf folgende Fragen kennen: Worüber und wie muss aufgeklärt werden? Wer muss wen aufklären und wann? Und wie willigt der Patient rechtswirksam ein (konkludente Einwilligung) bzw. kann er die Einwilligung widerrufen? Mit dem Worüber und dem Wie befasst sich dieser Beitrag. Die übrigen Fragen beantworten zwei Folgebeiträge in den nächsten CB-Ausgaben. |

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AUSGABE: CB 7/2023, S. 10 · ID: 49549659

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