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CBChefärzteBrief
Dez. 2023

WahlleistungenIn diesen Fällen dürfen Konsilleistungen nach Nr. 60 GOÄ abgerechnet werden

Abo-Inhalt21.11.2023162 Min. LesedauerVon Ernst Diel, ehem. Leiter Grundsatzfragen PVS Büdingen

| Im Rahmen der Abrechnung wahlärztlicher Leistungen sind bezüglich der persönlichen Leistungserbringung einige allgemeine Bestimmungen innerhalb der GOÄ zu beachten. Insbesondere bei der Abrechnung des Konsils nach Nr. 60 besteht oft Unklarheit über die Auslegung einer Reihe von Abrechnungsbestimmungen. Welche das sind und in welchen die Nr. 60 GOÄ berechnungsfähig ist, erläutert dieser Beitrag. |

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AUSGABE: CB 12/2023, S. 3 · ID: 49784670

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