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CBChefärzteBrief

HaftungsrechtAufklärung über Therapiealternativen mangelhaft: Patientin erhält 50.000 Euro Schmerzensgeld

Abo-Inhalt17.07.2024767 Min. LesedauerVon RA, FA MedR Dr. Rainer Hellweg, Hannover

| Wenn bei der Behandlung eines Patienten mehrere Behandlungswege in Betracht kommen, ist eine umfassende Aufklärung geboten. In einem solchen Fall hat Gericht die Behandlerseite verurteilt – auch mangels hinreichender Dokumentation (Oberlandesgericht [OLG] Hamm, Urteil vom 02.02. 2024, Az. 26 U 36/23). Das Urteil bietet weiterführende Erkenntnisse, was zu beachten ist bei der Durchführung der Aufklärung und der Dokumentation dessen. Dies sollte der Chefarzt wissen, um seine nachgeordneten Ärzte entsprechend anweisen zu können. |

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AUSGABE: CB 8/2024, S. 14 · ID: 50086183

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