Labormedizin
Kann für einen Drogenschnelltest im Krankenhaus die Nr. 4210 GOÄ analog abgerechnet werden?
Frage: „Bei einem Privatpatienten haben wir im Krankenhaus einen Drogenschnelltest durchgeführt. Der Urin des Patienten wurde per Testkassette auf zehn Substanzen überprüft. Kann man dafür die Nr. 4210 GOÄ analog abrechnen?“