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CBChefärzteBrief
Jan. 2026

NeurologieHirnleistungstraining und IADL-Training – wie abrechnen?

09.12.2025106 Min. Lesedauer

Frage: Welche GOÄ Ziffern sind für ein Hirnleistungstraining und ein IADL-Training ansatzfähig?

Antwort: Für beide Trainingsformen kann Nr. 846 GOÄ (Einzelbehandlung) oder 847 GOÄ (Gruppenbehandlung) abgerechnet werden bei einer Mindestbehandlungsdauer von 20 Minuten. Eine Analogbewertung ist nicht erforderlich, da die Leistungslegende „Übende Verfahren“ unterschiedliche Trainingsformen erfasst.

Praxistipps —

  • Es empfiehlt sich jedoch aus Transparenzgründen eine Textkennzeichnung unterschiedlicher Trainingsformen auf der Rechnung.
  • Bei bestimmten Krankheitsbildern (Ausfallerscheinungen am Zentralnervensystem) kann in Einzelbehandlung bei einer Behandlungsdauer von mindestens 45 Minuten auch Nr. 725 GOÄ berechnet werden. Bei anderen Kranheitsbildern empfiehlt sich hier eine Berechnung nach Nr. 725 GOÄ analog.
  • Neben (in zeitlichem Zusammenhang) Nr. 725 sind u. a. die Nr. 846 bzw. 847 von der Berechnung ausgeschlossen! Bei Nebeneinanderberechnung deutlich zeitlich getrennter Therapiesitzungen sollte deshalb die jeweilige Uhrzeit auf der Rechnung angegeben werden.

ID: 50641366

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