Mai 2024
Aktuell geöffnet
Ausgabe abgeschlossen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Mai 2024 abgeschlossen.
ArbeitsrechtFreistellung des Chefarztes – was tun, was lassen?
Abo-Inhalt17.04.2024143 Min. LesedauerVon RA, FA für ArbR und MedR Dr. Bernhard Debong, Kanzlei Praxisrecht Dr. Fürstenberg & Partner, Heidelberg
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
| Profisportler wollen ihren Sport ausüben und nicht nur Geld verdienend auf der Ersatzbank sitzen. Ähnlich geht es in der Regel Chefärztinnen und Chefärzten. Sie haben ein anerkennenswertes Beschäftigungsinteresse und auf der Grundlage ihres Chefarztvertrags grundsätzlich auch einen Beschäftigungsanspruch. Im Nachfolgenden wird aufgezeigt, ob und wann dieser Beschäftigungsanspruch im Wege der Freistellung zurücktreten muss und welche Rechtsschutzmöglichkeiten Chefärzte haben, sich gegen einseitige Freistellungen durch den Krankenhausträger zu wehren. |
Inhaltsverzeichnis
Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?
Login
AUSGABE: CB 5/2024, S. 10 · ID: 49983953
Favorit setzen
Hinweis an Redaktion