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ErbengemeinschaftFortführung einer Erbengemeinschaft nach dem MoPeG und der Weg zu einer eingetragenen GbR

Abo-Inhalt01.01.2024199 Min. LesedauerVon RA und Notar Dr. Ralf Laws LL. M. M. M., FA Steuerrecht und Arbeitsrecht, Fachberater für Unternehmensnachfolge, Brilon

| Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG, BGBl. 2021, 3436) hat mit Wirkung ab dem 1.1.24 viele Gesetzesänderungen mit dem Schwerpunkt im Bereich der §§ 705 ff. BGB zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) mit sich gebracht. Diese Änderungen sind nicht nur bei bereits bestehenden GbR, sondern auch bei künftigen Rechtsgestaltungen zu beachten. Dieser Beitrag betrachtet die Neuerungen speziell aus dem Blickwinkel von Erbengemeinschaften. |

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AUSGABE: EE 1/2024, S. 13 · ID: 49819662

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