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EhescheidungAbfindung im Scheidungsfall als Schenkung?

Abo-Inhalt16.03.20223036 Min. LesedauerVon WP StB Dipl.-Kfm. Gerrit Grewe, Berlin

| Regeln zukünftige Eheleute die Rechtsfolgen ihrer Eheschließung umfassend individuell und sehen sie für den Fall der Beendigung der Ehe Zahlungen eines Ehepartners in einer bestimmten Höhe vor, die erst zum Zeitpunkt der Ehescheidung zu leisten sind („Bedarfsabfindung“), liegt keine freigebige Zuwendung vor (BFH 1.9.21, II R 40/19, Abruf-Nr. 227143). |

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AUSGABE: ErbBstg 4/2022, S. 86 · ID: 47995844

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