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VermächtnisBesteuerung eines beim Tod des Beschwerten fälligen Vermächtnisses

Abo-Inhalt16.03.20223508 Min. LesedauerVon WP StB Dipl.-Kfm. Gerrit Grewe, Berlin

| Der Vermächtnisnehmer eines beim Tod des Beschwerten fälligen Vermächtnisses erwirbt erbschaftsteuerrechtlich vom Beschwerten. Fällt der erstberufene Vermächtnisnehmer vor Fälligkeit des Vermächtnisses weg, erwirbt der zweitberufene Vermächtnisnehmer ebenfalls vom Beschwerten und nicht etwa vom erstberufenen Vermächtnisnehmer – wie der BFH mit Urteil vom 31.8.21 klargestellt hat. |

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AUSGABE: ErbBstg 4/2022, S. 88 · ID: 48041392

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