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Gesetzliche UnfallversicherungKein Arbeitsunfall: Verletzt bei Hausrenovierung für Schwiegersohn
Abo-Inhalt06.05.20241758 Min. Lesedauer 
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Abruf-Nr. 240812
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| Verletzt sich ein jemand bei der Renovierung des Hauses des Schwiegersohnes, liegt kein Arbeitsunfall nach § 8 Abs. 1 SGB VII vor (SG Düsseldorf 30.5.23, S 6 U 284/20, Abruf-Nr. 240812). |
Der 51-jährige Kläger K half seinem Schwiegersohn S dabei, dessen Familienheim zu renovieren. K verletzte sich dabei erheblich. Gegenüber der Berufsgenossenschaft begehrte der K erfolglos, diesen Unfall als Arbeitsunfall anzuerkennen, um Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung beanspruchen zu können. Seine Klage vor dem SG blieb ebenfalls erfolglos.
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AUSGABE: FK 6/2024, S. 91 · ID: 49994669
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