UnterhaltsleitlinienNRW-OLGe haben jetzt gemeinsame Leitlinien
| Die OLGe Düsseldorf, Hamm und Köln haben gemeinsame Leitlinien für Unterhaltssachen erstellt, die seit dem 1.1.25 in NRW gelten (Leitlinien NRW). Damit erfüllen die Gerichte einen Wunsch der Praxis, um den Umgang mit Unterhaltsfragen innerhalb NRWs zu vereinheitlichen. Die unterhaltsrechtlichen Leitlinien sind eine Orientierungshilfe für den Regelfall. Sie sollen in erster Linie die Rechtsprechung vereinheitlichen. Sie haben jedoch keine bindende Wirkung und ersetzen insbesondere nicht die Prüfung des Einzelfalls.(GM) |
Ausgabe: 2/2025, S. 20 · ID: 50265965
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