Energieversorgung
Zahlungsaufschub oder -verweigerung in der Grundversorgung
Nach § 17 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 StromGVV berechtigen Einwände, die der Kunde gegen Rechnungen des Grundversorgers erhebt, ihn nur zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung, wenn die „ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen ...