Interview
Künstliche Intelligenz in der Praxis: „Steuerberater werden noch näher am Menschen agieren“
15.07.2024
4 Min. Lesedauer
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| Der BFH hat mit Urteil vom 6.5.24 (III R 14/22) entschieden, dass die Art und Weise, in der ein Steuerpflichtiger, der seinen Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung ermittelt, seine Aufzeichnungen geführt hat, eine Tatsache ist, die – wird sie dem Finanzamt (FA) nachträglich bekannt – zur Korrektur eines bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids führen kann. |
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