BetriebsvorrichtungenErweiterte Kürzung der Gewerbesteuer auch bei Betriebsverpachtung möglich
. 240447
| Eine für den Steuerpflichtigen äußerst erfreuliche Feststellung hat der BFH jüngst in seinem Urteil vom 19.12.23 (IV R 5/21, Abruf-Nr. 240447) getroffen. Es hält die erweiterte Kürzung bei der Gewerbesteuer auch dann für möglich, wenn eine Betriebsverpachtung im Ganzen vorliegt und nicht nur Gebäude, sondern auch Betriebsvorrichtungen überlassen werden. Voraussetzung sei allerdings, dass der Überlassungsvertrag eine klare Abgrenzung zwischen Grund und Boden und Gebäuden auf der einen Seite und den Betriebsvorrichtungen auf der anderen Seite vorsieht. |
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AUSGABE: GStB 8/2024, S. 273 · ID: 50047323