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06.03.2025

PKW-LeasingBFH entzieht „Dezember-Leasing-Modell“ nun auch für Arbeitnehmer den Boden

Abo-Inhalt 03.03.2025 5 Min. Lesedauer Von Dipl.-Finw. StB Christian Herold, Herten/Westf.

| Zur Ermittlung der tatsächlichen Kosten für sonstige berufliche Fahrten (Dienstreisen, Auswärtstätigkeiten) ist eine Leasingsonderzahlung den einzelnen Veranlagungszeiträumen während der Laufzeit des Leasingvertrags zuzuordnen. Auch andere (Voraus-)Zahlungen, die sich wirtschaftlich auf die Dauer des Leasingvertrags erstrecken, sind periodengerecht auf die einzelnen Veranlagungszeiträume während der Laufzeit zu verteilen. Mit diesen Aussagen hat der BFH seine bisherige Rechtsprechung zum Abzug von Leasingsonderzahlungen für beruflich genutzte Kfz geändert und dem „Dezember-Leasing-Modell“ nun auch für Arbeitnehmer den Boden entzogen (BFH 21.11.24, VI R 9/22, Abruf-Nr. 245927). |

Wirkungsweise des „Dezember-Leasing-Modells“

AUSGABE: GStB 3/2025, S. 81 · ID: 50314382

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