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Privates VeräußerungsgeschäftGreift § 23 EStG auch bei der Zwangsversteigerung einer Eigentumswohnung?
Abo-Inhalt01.07.20252 Min. Lesedauer
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| Das FG Niedersachsen (7.12.23, 10 K 239/20, Abruf-Nr. 247979; Rev. BFH VIII R 25/24) hatte bereits vor einiger Zeit entschieden, dass auch der „nicht ganz freiwillige“ Verlust einer Immobilie im Wege der Zwangsversteigerung – anders als bei einer Enteignung – den Begriff des „Veräußerungsgeschäfts“ in § 23 Abs. 1 S. 1 EStG erfüllt. Der BFH hat nun die Revision im Rahmen der erhobenen Nichtzulassungsbeschwerde zugelassen, sodass einer höchstrichterlichen Klärung der Streitfrage nichts mehr im Wege steht. |
Übertragung auf andere Person muss „willentlich“ erfolgen |
AUSGABE: GStB 7/2025, S. 231 · ID: 50461233
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