Umsatzsteuer
Vermietung von Standplätzen auf Automärkten steuerpflichtig
Nach Auffassung des FG München (30.1.24, 5 K 1078/23; Rev. BFH V R 4/24) stellt die Überlassung von Standplätzen zum Anbieten von Kfz auf Automärkten eine Vermietungsleistung i. S. d. § 4 Nr. 12 S. 1. Buchst. a UStG dar. Die ...