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UmsatzsteuerGrundstückskäufer haftet nicht für unrichtigen Steuerausweis in übernommenen Mietverträgen

Abo-Inhalt01.07.20254116 Min. LesedauerVon Dipl.-Finw. StB Christian Herold, Herten/Westf.

| Hat der Voreigentümer einer Immobilie in den Mietverträgen die Umsatzsteuer trotz steuerfreier Vermietung ausgewiesen, so kann dieser unrichtige Steuerausweis i. S. d. § 14c Abs. 1 S. 1 UStG nicht dem Grundstückserwerber zugerechnet werden. Dies hat der BFH erfreulicherweise mit Urteil vom 5.12.24 (V R 16/22, Abruf-Nr. 246823) klargestellt. |

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AUSGABE: GStB 7/2025, S. 235 · ID: 50346088

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