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Privates VeräußerungsgeschäftAuch hochpreisiges Wohnmobil Gegenstand des täglichen Gebrauchs
| Das FG Sachsen (20.12.24, 5 K 960/24; Rev. BFH IX R 4/25) hat jüngst entschieden, dass es sich (auch) bei einem Wohnmobil aus dem höheren Preissegment um einen Gegenstand des täglichen Gebrauchs handelt, der von der Besteuerung nach § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG ausgenommen ist. |
Die Ausnahmeregelung zielt laut Gericht darauf ab, Verlustgeschäfte von meist vorrangig zur Nutzung angeschaffter Gebrauchsgegenstände, die, wie z. B. Gebrauchtfahrzeuge, dem Wertverlust unterliegen, steuerrechtlich nicht wirksam werden zu lassen (vgl. BTDrucks. 17/2249, S. 54). Bei den Gegenständen des täglichen Gebrauchs i. S. d. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 2 EStG müsse es sich bei objektiver Betrachtung um Gebrauchsgegenstände handeln, die dem Wertverzehr unterliegen und/oder kein Wertsteigerungspotenzial aufweisen, wobei eine Nutzung an jedem Tag nicht erforderlich ist (vgl. BFH 29.10.19, IX R 10/18, BStBl II 20, 258).
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AUSGABE: GStB 9/2025, S. 302 · ID: 50481208
