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AnteilsveräußerungGmbH-Gesellschafter verkauft Anteile, bleibt aber Geschäftsführer: Veräußerungsgewinn anteilig als Arbeitslohn zu versteuern?
| Wird ein Teil eines Veräußerungspreises für Gesellschaftsanteile dafür gezahlt, dass der (dann ehemalige) Gesellschafter noch weiterhin als Geschäftsführer für eine bestimmte Zeit tätig werden soll, liegt nach einer Entscheidung des FG Köln (4.12.24, 12 K 1271/23; Rev. BFH IX R 1/25) Arbeitslohn vor. Man darf gespannt sein, ob der BFH das im Revisionsverfahren genauso sehen wird. |
Nach der Würdigung des FG war ein Teil des Gesamtkaufpreises als Gegenleistung für die mehrjährige Geschäftsführung gezahlt worden und daher gemäß § 19 i. V. m. § 34 Abs. 1 EStG zu versteuern. Eine Versteuerung des Gesamtkaufpreises nur im Rahmen der Ermittlung des Gewinns nach § 17 EStG – unter Berücksichtigung des Teileinkünfteverfahrens – kam danach nicht in Betracht. Eine vom Verkäufer gezahlte Avalprovision aufgrund einer übernommenen Bürgschaft, welche Voraussetzung für den Erhalt eines entsprechenden Teilbetrags war, stellt danach Werbungskosten i. S. v. § 9 Abs. 1 EStG dar.
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AUSGABE: GStB 9/2025, S. 301 · ID: 50481162
