Sept. 2025
Aktuell geöffnet
Ausgabe abgeschlossen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Sept. 2025 abgeschlossen.
Privates VeräußerungsgeschäftStetige Neujahrsfalle beim Verkauf einer geerbten Immobilie?
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
| Wird eine Immobilie nach dem Erbfall vom Gesamtrechtsnachfolger verkauft, sind diesem die Vorbesitzzeit und die eventuelle Selbstnutzung des Erblassers zuzurechnen. Prinzipiell muss beim Verkauf also keine Steuerpflicht nach § 23 EStG befürchtet werden, wenn der Erblasser die Immobilie länger als zehn Jahre in seinem Eigentum hatte oder er diese selbst genutzt hat. Allerdings scheinen die Finanzämter nun – wieder – die sogenannte Neujahrsfalle beim Verkauf eines Eigenheims durch den Erben innerhalb der Zehn-Jahres-Frist entdeckt zu haben. |
Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?
Login
AUSGABE: GStB 9/2025, S. 306 · ID: 50402754
Favorit setzen
Hinweis an Redaktion
