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Hilfeleistung in SteuersachenLSt-Hilfevereine dürfen seit 1.1.23 Mitglieder mit kleineren Photovoltaikanlagen beraten

Abo-Inhalt24.03.20232016 Min. LesedauerVon RA StB Simon Beyme, FAfStR, Berlin

| Relativ unbemerkt ist im JStG 2022 (BGBl I 22, 2294) auch enthalten, dass LSt-Hilfevereine seit 1.1.23 befugt sind, ihren Mitgliedern Hilfe bei der ESt (nicht jedoch bei der USt) zu leisten, wenn diese Photovoltaikanlagen betreiben, die nach § 3 Nr. 72 EStG steuerfrei sind. Kann dadurch für Steuerberater ein berufsrechtliches Problem entstehen, wenn sie die USt bearbeiten? |

Keine Ausweitung der originären Befugnisse für Lohnsteuervereine

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AUSGABE: KP 5/2023, S. 89 · ID: 49015640

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