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HaftungsrechtRechtsprechungsänderung kann Verschulden ausschließen

Abo-Inhalt13.09.20236539 Min. LesedauerVon OStA a.D. Raimund Weyand, St. Ingbert

| Unvorhersehbare Änderungen der Rechtsprechung schließen schuldhaftes Verhalten regelmäßig aus, auch wenn der Steuerberater rückblickend gegen Sorgfalts- und Beratungspflichten verstößt. |

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AUSGABE: KP 11/2023, S. 201 · ID: 49540507

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