Steuerberaterhaftung
Jahresabschluss und Veröffentlichung im Bundesanzeiger
Bei der Veröffentlichung im Bundesanzeiger handelt es sich nicht um einen „Annex“ zum Auftrag an den Steuerberater, den Jahresabschluss zu erstellen (LG Aachen 20.10.15, 10 O 9/15).