Fristversäumnis
Anwalt haftet nicht für versäumte, aber aussichtslose Berufung
Hat ein Anwalt die Berufungsfrist schuldhaft verstreichen lassen, kann der Mandant trotzdem keinen Regress nehmen, wenn auch das rechtzeitig eingelegte Rechtsmittel keine Aussicht auf Erfolg gehabt hätte (LG Karlsruhe 9.8.24, 6 O 202/23, ...