HonorartippVerfünffache den Umsatz (auf Auslagen)
| Nach § 16 StBVV hat der Steuerberater Anspruch auf Ersatz der Auslagen für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen. Er kann die tatsächlich entstandenen Kosten oder einen Pauschsatz (20 % der Vergütung, maximal 20 EUR) fordern. Bei 100 Mandanten und durchschnittlich 5 Angelegenheiten pro Rechnung steht so ein Volumen von 10.000 EUR (= 100 x 5 x 20 EUR pro Angelegenheit) jährlich in Rede statt bisher nur 2.000 EUR (100 x 1*20 EUR pro Rechnung). Klingt verlockend, aber ist das auch durchsetzbar? |
Das Recht dazu hat der Steuerberater
AUSGABE: KP 3/2024, S. 58 · ID: 49866239