Apr. 2025
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| Für Steuerberater gibt es – bis auf die Annahme von Provisionen i. S. d. § 9 StBerG – viele Möglichkeiten, neue Mandanten zu akquirieren: Werbung, Empfehlung durch Mandanten etc. Dass Akquisekosten den Mandanten nicht in Rechnung gestellt werden können, versteht sich von selbst. Aber Akquise ist nicht immer sauber von der Erstberatung zu trennen – und die kann nach § 21 StBVV abgerechnet werden. |
Akquise oder Erstberatung?
AUSGABE: KP 4/2025, S. 74 · ID: 50159421
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