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HonorartippAkquirierst du noch oder berätst du schon?

Abo-Inhalt25.03.20252 Min. LesedauerVon RA Hans-Günther Gilgan, Senden

| Für Steuerberater gibt es – bis auf die Annahme von Provisionen i. S. d. § 9 StBerG – viele Möglichkeiten, neue Mandanten zu akquirieren: Werbung, Empfehlung durch Mandanten etc. Dass Akquisekosten den Mandanten nicht in Rechnung gestellt werden können, versteht sich von selbst. Aber Akquise ist nicht immer sauber von der Erstberatung zu trennen – und die kann nach § 21 StBVV abgerechnet werden. |

Akquise oder Erstberatung?

AUSGABE: KP 4/2025, S. 74 · ID: 50159421

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