Mai 2025
Aktuell geöffnet
Ausgabe abgeschlossen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Mai 2025 abgeschlossen.
HonorartippVereinbaren Sie die Vergütung für vereinbare Tätigkeiten gesondert
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
| Vereinbare Tätigkeiten in der Steuerberatung sind zusätzliche Aufgaben, die Steuerberater neben ihren typischen beruflichen Aufgaben (Vorbehaltsaufgaben nach § 33 StBerG) ausüben dürfen. Die Ausübung vereinbarer Tätigkeiten ist in § 57 Abs. 3 StBerG und § 15 BOStB geregelt. |
Geltungsbereich der StBVV oder Spezialvorschriften
AUSGABE: KP 5/2025, S. 92 · ID: 50217538
Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?
Login
Favorit setzen
Hinweis an Redaktion