Mai 2025
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SteuerstrafverfahrenWenn der Steuerberater die eigene Steuererklärung nicht abgibt
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Hinweis an Redaktion
| Ob ein besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung gemäß § 370 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 AO vorliegt, bedarf einer Gesamtwürdigung aller Umstände und nicht allein der Höhe des Hinterziehungsbetrags (AG Siegen 21.12.21, 445 Ls – 46 Js 266/20-87/20, rkr.). |
Sachverhalt und Entscheidungsgründe
AUSGABE: KP 5/2025, S. 91 · ID: 50297680
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