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Elektronischer RechtsverkehrKlage unzulässig, da falsch eingereicht

Abo-Inhalt16.05.20252 Min. LesedauerVon Dipl.-Finw. (FH) Matthias Ulbrich, Visselhövede

| Ein Berater kann sich nicht darauf verlassen, dass wirksam Klage eingelegt wurde, wenn er zwar im Betreff der Nachricht den zutreffenden Kläger nennt, jedoch im Anhang eine falsche Klageschrift übermittelt wird (FG Berlin-Brandenburg 17.9.24, 8 K 8146/23). |

Sachverhalt

AUSGABE: KP 6/2025, S. 110 · ID: 50331427

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