Aug. 2025
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Kanzlei-HomepageBarrierefreiheit ohne Panik – was Ihre Kanzlei jetzt wirklich braucht!
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| Digitale Barrierefreiheit ist derzeit eines der meistdiskutierten Themen für Unternehmen und Kanzleien – nicht zuletzt, weil im Juni 2025 das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft getreten ist. Doch zwischen Panikmache, teuren Angeboten und rechtlichen Unsicherheiten fällt es schwer, den Überblick zu behalten: Wer ist wirklich betroffen? Was verlangt das Gesetz konkret? Und wie können Sie als Kanzlei sinnvoll und effizient vorgehen, ohne unnötig Zeit und Geld zu investieren? Dieser Beitrag zeigt, wie Sie das Thema Barrierefreiheit strategisch und gelassen angehen. |
Inhaltsverzeichnis
- Das Geschäft mit der Angst
- Barrierefreiheit ist nichts Neues – auch wenn man Ihnen das gerade weismachen will
- Wer ist betroffen – und was bedeutet das für Ihre Kanzlei?
- Sind Steuerkanzleien also grundsätzlich nicht betroffen oder gibt es Ausnahmen?
- Was ist mit Mandanten-Log-ins oder Bewerbungsformularen auf Karriereseiten?
- Warum Sie trotzdem nicht mit einem großen Audit starten sollten – und was stattdessen sinnvoll ist
- Ihre Kanzlei bekommt trotz allem eine Abmahnung – und jetzt?
- Pflichterfüllung oder Haltung zeigen? Warum Barrierefreiheit nicht nur Pflicht sein sollte
AUSGABE: KP 8/2025, S. 140 · ID: 50463922
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