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HaftungDarf der Steuerberater der Buchführung durch den Mandanten vertrauen?

Abo-Inhalt16.09.202533 Min. LesedauerVon StB Jürgen Derlath, Münster

| Wenn der Mandant die Buchführung selbst erstellt, darf der Steuerberater von deren Richtigkeit ausgehen und muss sie nicht kontrollieren. Eine Pflichtverletzung kommt nur in Betracht, wenn der Berater den Fehler des Mandanten erkennen musste (LG Hamburg 5.12.24, 322 O 129/24). |

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AUSGABE: KP 10/2025, S. 188 · ID: 50521554

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