Logo IWW
Login
0931 4170-472HilfeFeedback
LGPLöhne und Gehälter professionell

ArbeitgeberleistungenFörderung der Elektromobilität – geplante Regelungen

Abo-Inhalt 25.05.2016 1 Min. Lesedauer

| Der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr enthält auch lohnsteuerlichen Regelungen: Die Steuerfreiheit für ein kostenfreies elektrisches Aufladen beim Arbeitgeber, die Steuerfreiheit für die private Nutzung einer zeitweise überlassenen betrieblichen Ladevorrichtung sowie die Pauschalierungsmöglichkeit bei Übereignung von Ladevorrichtungen bzw. entsprechenden Zuschüssen an Arbeitnehmer. |

  • Steuerbefreit werden vom Arbeitgeber zusätzlich zum Arbeitslohn gewährte Vorteile für das elektrische Aufladen eines privaten Elektrofahrzeugs oder Hybridelektrofahrzeugs des Arbeitnehmers im Betrieb des Arbeitgebers und für die zur privaten Nutzung überlassene betriebliche Ladevorrichtung (§ 3 Nr. 46 EStG-E). Ladevorrichtung ist die gesamte Ladeinfrastruktur einschließlich Zubehör und in diesem Zusammenhang erbrachten Dienstleistungen, beispielsweise die Installation und Inbetriebnahme der Ladevorrichtung. Die Steuerfreiheit soll auch für Leiharbeitnehmer gelten.
  • Der Arbeitgeber erhält die Möglichkeit, zusätzlich zum Arbeitslohn gewährte geldwerte Vorteile aus der unentgeltlichen oder verbilligten Übereignung der Ladevorrichtung und Zuschüsse pauschal mit 25 Prozent Lohnsteuer zu besteuern (§ 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 6 EStG-E).

Wichtig | Die lohnsteuerlichen Regelungen sind befristet vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2020.

Weiterführender Hinweis
  • „Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr“, Abruf-Nr. 186078

ID: 44075161

Favorit
Hinweis
Teilen
PDF
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...

Bildrechte