UnfallversicherungBetriebsrat außerhalb eines Schulungsseminars nicht versichert
Abo-Inhalt 02.08.2016 1 Min. Lesedauer
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Hinweis an Redaktion
Besuch eines Abenteuerwalds war nicht Seminarinhalt
| Ein Betriebsrat ist bei der Teilnahme an einem Schulungsseminar unfallversichert, wenn er bei der konkreten Verrichtung zur Zeit des Unfalls ein unternehmensbezogenes Recht wahrnimmt. Ist der gemeinsame Besuch eines Abenteuerwalds nicht Gegenstand des Schulungsseminars, zählt er nicht zur versicherten Tätigkeit. Rutscht der Betriebsrat dort aus und bricht sich den linken Knöchel, muss die gesetzliche Unfallversicherung die Behandlungskosten nicht übernehmen (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.5.2016, Az. L 6 U 836/16, Abruf-Nr. 186381). |
- Rechtsprechungsübersicht „Arbeitsunfall in der Unfallversicherung“ auf lgp.iww.de → Abruf-Nr. 43957341
ID: 44198138
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