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UrlaubSchadenersatz für verfallenen Urlaub?
Abo-Inhalt 21.12.2016 2 Min. Lesedauer
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Hinweis an Redaktion
| Gewährt der Arbeitgeber trotz rechtzeitiger Aufforderung durch den Arbeitnehmer keinen Urlaub, wandelt sich der eigentlich bereits verfallene Urlaubsanspruch in einen Schadenersatzanspruch in Form von Ersatzurlaub um. Doch muss der Arbeitgeber den Urlaub von sich aus anbieten oder gar „anordnen“? Darüber ist sich die Rechtsprechung uneinig. |
Kein Verfall bei rechtzeitigem Antrag
Ausgabe: 01/2017, S. 17 · ID: 44434632
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