MindestlohnAnwesenheitsprämie ist auf Mindestlohn anrechenbar
| Eine (tarifvertragliche) Anwesenheitsprämie, die zusätzlich zum Stundenlohn gezahlt und bei krankheitsbedingten Fehlzeiten gekürzt wird, darf auf den gesetzlichen Mindestlohn angerechnet werden. Das hat das LAG Mecklenburg-Vorpommern entschieden. |
Für das LAG ist der Zulagenzweck entscheidend: Zulagen, die zusätzlich zur Normalleistung erbrachte Leistungen des Arbeitnehmers vergüten, sind nicht anrechenbar; gelten Zulagen die Normalleistung ab, sind sie anrechenbar. Die Anwesenheitsprämie honoriere keine Sonderleistung, sondern diene allein dazu, die Erbringung der Arbeitsleistung zu fördern. Die Vermeidung von Fehlzeiten sei keine zusätzliche, eigenständige Leistung (LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 22.11.2016, Az. 5 Sa 298/15, Abruf-Nr. 190534).
Ausgabe: 02/2017, S. 21 · ID: 44453108
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