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ReisekostenIst Stationierungsflughafen erste Tätigkeitsstätte eines Piloten?
Abo-Inhalt 12.01.2017 1 Min. Lesedauer
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Hinweis an Redaktion
BFH hat das letzte Wort
| Der BFH muss entscheiden, ob ein Pilot die Fahrten zwischen seinem Wohnsitz und dem Stationierungs-/Heimatflughafen seit dem 01.01.2014 nach Reisekostengrundsätzen mit 0,30 Euro pro tatsächlich gefahrenem Kilometer als Werbungskosten abziehen kann – statt mit der ungünstigeren Entfernungspauschale, wie das FG Hamburg meint. Der Umfang der am Flughafen zu erbringenden Vor- und Nachbereitung der Flugeinsätze reiche aus, um den Flughafen als „Tätigkeitsstätte“ zu bezeichnen. |
Ausgabe: 02/2017, S. 19 · ID: 44450633
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