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LGPLöhne und Gehälter professionell

Geringfügige BeschäftigungMinijob-Rente nach Anhebung des Mindestlohns – das müssen Sie als Arbeitgeber beachten

Top-Beitrag Abo-Inhalt 25.04.2017 5 Min. Lesedauer Von Dr. Claudia Veh, Schweizer Leben PensionsManagement GmbH, Garching

| Übersteigt bei geringfügig Beschäftigten das Bruttoarbeitsentgelt regelmäßig die Entgeltgrenze von 450 Euro im Monat, endet der Minijob und damit die Sozialversicherungsfreiheit. Die Erhöhung des Mindestlohns ab 01.01.2017 hat zur Folge, dass Minijobber die 450 Euro bereits mit weniger Arbeitszeit erreichen. Um den Minijob zu retten, müsste die Arbeitszeit reduziert werden. Als Alternative bietet sich eine Minijob-Rente an. LGP erläutert, warum diese attraktiv und worauf in der Praxis zu achten ist. |

Ausgabe: 05/2017, S. 85 · ID: 44570839

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