AuslandstätigkeitAnpassung der steuerfreien Kaufkraftzuschläge zum 01.04.2017
08.05.2017 1 Min. Lesedauer
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
Aktuelle Werte auf lgp.iww.de
| Entsendet der Arbeitgeber Arbeitnehmer ins Ausland, kann er deren höhere Lebenshaltungskosten durch Zahlung eines Kaufkraftausgleichs abgelten. Die steuerfreien Beträge wurden turnusgemäß zum 01.04.2017 angepasst (BMF, Schreiben vom 26.04.2017, Az. IV C 5 – S 2341/16). Die aktuelle Gesamtübersicht finden Sie unter der Abruf-Nr. 193550. |
ID: 44663981
Favorit
Hinweis
PDF
Drucken
Zitieren
Mehr zu diesen Themen
Filter
Bereiche
- IWW
Formate
- Alle
Loading...
Loading...
Loading...