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LGPLöhne und Gehälter professionell

Betriebliche AltersversorgungBerechnung der Überversorgung für Pensionszusagen an den GGf einer GmbH

Abo-Inhalt 23.05.2017 2 Min. Lesedauer

| Der BFH hat aktuell seine Überversorgungsgrundsätze bei Pensionsrückstellungen bestätigt. Allerdings hat er die Berechnungsmodalitäten geändert: Bei einer dauerhaften Herabsetzung der Bezüge ist der Maßstab der Aktivbezüge zeitanteilig zu modifizieren. Außerdem fließen variable Gehaltsbestandteile und Sozialversicherungsrenten in die Berechnung ein. |

Relation zwischen Aktivbezügen und Pensionszusage passte nicht mehr

Ausgabe: 06/2017, S. 100 · ID: 44684035

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