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LGPLöhne und Gehälter professionell

LohnpfändungHöhere Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen ab Juli 2017

Top-Beitrag 29.05.2017 1 Min. Lesedauer

| Turnusmäßig – alle zwei Jahre – werden zum 01.07.2017 die Pfändungsfreigrenzen angepasst. Damit erhöhen sich u. a. die auszahlbaren Beträge an Arbeitnehmer, deren Gehalt gepfändet wurde. |

Beispielhafte Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2017
Unterhaltspflicht gegenüber ... PersonenNettoeinkommen pfändungsfrei bisBisheriger Grenzwert
0
1.139,99 Euro1.079,99 Euro
1
1.569,99 Euro1.479,99 Euro
2
1.799,99 Euro1.709,99 Euro
3
2.039,99 Euro1.929,99 Euro
4
2.289,99 Euro2.159,99 Euro
Weiterführender Hinweis
  • Die „Pfändungsfreigrenzen ab Juli 2017“ finden Sie auf lgp.iww.de → Abruf-Nr. 44639152

Ausgabe: 06/2017, S. 92 · ID: 44624786

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