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SozialversicherungspflichtKükensortierer sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt

29.05.2017 2 Min. Lesedauer

| Kükensortierer/Chickensexer, die in Geflügelzuchtbetrieben Eintagsküken nach Geschlecht sortieren, sind abhängig beschäftigt. Für sie sind daher Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen, so das SG Osnabrück. |

Ein als Kükensortierer tätiger Japaner hatte seit Anfang der 1970er Jahre im Namen einer japanischen Firma Kükensortierer aus Japan und anderen asiatischen Ländern nach Deutschland eingeladen und war mit ihnen in verschiedenen Geflügelzuchtbetrieben tätig. Sozialversicherungsbeiträge hat er nicht entrichtet. Der Rentenversicherungsträger machte dem Japaner gegenüber eine Beitragsnachforderung von über 261.000 Euro plus Säumniszuschläge von über 56.000 Euro geltend. Das SG Osnabrück hat seine Klage gegen die Beitragsnachforderung abgewiesen. Der Japaner habe schon nach den Arbeitsverträgen mit den anderen Sortierern ein umfangreiches Weisungsrecht gegenüber diesen Sortierern gehabt. Die Tätigkeit und Arbeitszeit der Sortierer sei in hohem Maße in die übrigen Betriebsabläufe der Geflügelzuchtbetriebe eingegliedert. Arbeitgeber der Sortierer sei der Japaner, und nicht die japanische Firma gewesen. Es habe sich nicht feststellen lassen, dass die Firma tatsächlich als wirtschaftliches Unternehmen am Markt tätig gewesen sei (SG Osnabrück, Urteil vom 21.03.2017, Az. S 1 R 618/13, Abruf-Nr. 193893, nicht rechtskräftig).

ID: 44708463

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