Logo IWW
Login
0931 4170-472HilfeFeedback
LGPLöhne und Gehälter professionell

Kurzfristige BeschäftigungAushilfen im Kletterwald

06.06.2017 1 Min. Lesedauer

| Eine Leserin hat eine Frage zu kurzfristig Beschäftigten: Ein Kletterwald schließt jedes Jahr neue Rahmenverträge mit Aushilfen. Dabei werden nicht immer alle Beschäftigten des Vorjahres eingesetzt. Handelt es sich bei den Aushilfskräften um kurzfristig Beschäftigte? |

Antwort | Ist die Aushilfe neu tätig, liegt grundsätzlich eine kurzfristige Beschäftigung vor. Setzt die Aushilfe aus dem Vorjahr die Beschäftigung fort, müssen zwischen den beiden Rahmenverträgen zwei Kalendermonate liegen (Geringfügigkeits-Richtlinien vom 12.11.2014, Abruf-Nr. 143499, Tz. 3.2). Ist das nicht der Fall, ist von einem Dauerarbeitsverhältnis auszugehen, das Versicherungspflicht in allen Sozialversicherungszweigen auslöst.

Ausgabe: 06/2017, S. 93 · ID: 44673012

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

Favorit
Hinweis
Teilen
PDF
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...

Heft-Reader

2017

Bildrechte