Logo IWW
Login
0931 4170-472HilfeFeedback
LGPLöhne und Gehälter professionell

DienstwagenDienstwagen mit Fahrer: Bestimmte Fahrten sind Leerfahrten

Abo-Inhalt 16.04.2018 1 Min. Lesedauer

| Bei der Gestellung eines Dienstwagens samt Fahrer war bisher ungeklärt: Muss der Fahrer einen geldwerten Vorteil versteuern, wenn er den Arbeitnehmer an dessen Wohnung absetzt und mit dem Wagen zu sich nach Hause fährt? Die Antwort kommt vom BMF. Sie lautet „Nein“. |

Bei Alleinfahrten zwischen der Wohnung des Dienstwagennutzers und der des Fahrers handelt es sich um Leerfahrten im Sinne von H 8.1 (9-10) „Leerfahrten“ LStH. Diese sind der dienstlichen Kfz-Nutzung zuzurechnen. Der Fahrer muss für solche Fahrten keinen geldwerten Vorteil versteuern (BMF, Schreiben vom 04.04.2018, Az. IV C 5 – S 2334/18/1001, Rz. 34, Abruf-Nr. 200661).

Praxishinweis | Arbeitgeber, die diese Leerfahrten bisher der Lohnsteuer unterworfen haben, sollten ihre Arbeitnehmer auf die Ansicht der Finanzverwaltung hinweisen. Sie sollten ihnen raten, sich bisher zu viel gezahlte Steuern in ihrer Einkommensteuererklärung zurückzuholen.
Weiterführender Hinweis
  • Beitrag „Dienstwagen mit Chauffeur: BMF lässt Alternativen für die Berechnung des geldwerten Vorteils zu“, LGP 9/2014, Seite 153 → Abruf-Nr. 42848989

ID: 45244246

Favorit
Hinweis
Teilen
PDF
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...

Bildrechte