SozialversicherungspflichtTaxifahrer im „Mietmodell“ sind sozialversicherungspflichtig
| Mieten Taxifahrer von einer Taxizentrale die Fahrzeuge gegen ein kilometerabhängiges Entgelt und werden sie ansonsten wie festangestellte Fahrer eingesetzt, sind sie sozialversicherungspflichtig. Die Taxizentrale muss Sozialversicherungsbeiträge für die Taxifahrer entrichten. Das hat das SG Dortmund in einem Eilverfahren entschieden. |
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Westfalen hatte von der Taxizentrale Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von ca. 381.000 Euro nebst Säumniszuschlägen bei einer Betriebsprüfung nacherhoben. Das SG lehnte den hiergegen gestellten Antrag der Taxizentrale auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs insoweit ab, als die Beiträge noch nicht verjährt waren. Die DRV gehe zutreffend davon aus, dass die Fahrer der Taxis im vorliegenden „Mietmodell“ abhängig beschäftigt seien (SG Dortmund, Beschluss vom 05.02.2018, Az. S 34 BA 1/18 ER, Abruf-Nr. 200325).
ID: 45209772
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