ArbeitsverträgeLAG fasst Umfang arbeitsvertraglicher Ausschlussklauseln weit
22.06.2018 1 Min. Lesedauer
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LAG Niedersachsen geht weiter als das BAG
| Regelt ein Formulararbeitsvertrag, dass Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis nur innerhalb von 2 Wochen nach Beendigung geltend gemacht werden und Klage innerhalb von 4 Wochen erhoben werden muss, so erfasst die Klausel nach Ansicht des LAG Niedersachsen alle Ansprüche. |
Im Urteilsfall hat das zur Folge, dass etwaige vertragliche Schadenersatzansprüche, Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie wegen Wettbewerbsverstößen eines Pflegedienstes gegenüber einer Arbeitnehmerin verfallen sind. Die Ausschlussklausel erfasse sämtliche Ansprüche des Pflegedienstes auf Schadenersatz, auch die Ansprüche wegen Vorsatzhaftung (LAG Niedersachsen, Urteil vom 31.01.2018, Az. 2 Sa 945/17, Abruf-Nr. 201680).
ID: 45351628
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