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Krankenversicherung bAV: Beitragspflicht für Kapitalauszahlung verfassungsgemäß

07.09.2018 1 Min. Lesedauer

| Die Beitragspflicht für Versorgungsbezüge in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ist verfassungsgemäß. Sie stellt weder einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG dar noch greift sie unverhältnismäßig in die Rechte der Betroffenen ein. Das hat das BSG im Fall einer Direktversicherung entschieden. Der Bezieher der Kapitalauszahlung hatte sich gegen die Beitragspflicht gewehrt (BVerfG, Beschluss vom 09.07.2018, Az. 1 BvL 2/18, Abruf-Nr. 204263). |

ID: 45483477

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