ElterngeldKein Elterngeldanspruch bei Überschreiten der Millionärsgrenze
19.09.2018 1 Min. Lesedauer
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Hinweis an Redaktion
Auch Kapital-
einkünfte zählen dazu
| Der Anspruch auf Elterngeld entfällt, wenn Elternpaare im letzten Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes ein zu versteuerndes Einkommen in Höhe von mehr als 500.000 Euro nach § 2 Abs. 5 EStG haben (sog. Millionärsgrenze, § 1 Abs. 8 BEEG). Zum zu versteuernden Einkommen zählen auch die Einkünfte aus Kapitalvermögen, die gesondert mit der Abgeltungssteuer nach § 32d Abs. 1 EStG versteuert werden (SG München, Urteil vom 09.02.2018, Az. S 46 EG 87/17, Abruf-Nr. 204234, rechtskräftig). |
ID: 45481413
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