Geringfügige BeschäftigungDynamisierung von Minijobs und Midijobs
Abo-Inhalt 31.10.2018 1 Min. Lesedauer
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| Nordrhein-Westfalen möchte die Einkommensgrenze der Minijobs an den gesetzlichen Mindestlohn koppeln. Die bislang starre Entgeltgrenze von 450 Euro soll künftig das 53-fache des gesetzlichen Mindestlohns betragen. Ein entsprechender Gesetzesantrag wurde am 19.10.2018 im Bundesrat vorgestellt. |
Die Bemessung am Mindestlohn verhindere, dass sich die Arbeitsleistung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse zunehmend verringere, begründet Nordrhein-Westfalen seinen Gesetzesvorschlag. Während 2015 noch 53 Stunden auf Minijob-Basis gearbeitet werden konnte, seien es seit 2017 durch die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns nur noch 51 Stunden. Dieser Entwicklung möchte das Land entgegenwirken.
ID: 45561521
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