Logo IWW
Login
0931 4170-472HilfeFeedback
LGPLöhne und Gehälter professionell

Geringfügige BeschäftigungDynamisierung von Minijobs und Midijobs

Abo-Inhalt 31.10.2018 1 Min. Lesedauer

| Nordrhein-Westfalen möchte die Einkommensgrenze der Minijobs an den gesetzlichen Mindestlohn koppeln. Die bislang starre Entgeltgrenze von 450 Euro soll künftig das 53-fache des gesetzlichen Mindestlohns betragen. Ein entsprechender Gesetzesantrag wurde am 19.10.2018 im Bundesrat vorgestellt. |

Die Bemessung am Mindestlohn verhindere, dass sich die Arbeitsleistung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse zunehmend verringere, begründet Nordrhein-Westfalen seinen Gesetzesvorschlag. Während 2015 noch 53 Stunden auf Minijob-Basis gearbeitet werden konnte, seien es seit 2017 durch die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns nur noch 51 Stunden. Dieser Entwicklung möchte das Land entgegenwirken.

ID: 45561521

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

Favorit
Hinweis
Teilen
PDF
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...

Bildrechte