Geldwerte VorteileNeues zur Bewertung von unentgeltlichen oder verbilligten Flügen
Abo-Inhalt 08.11.2018 1 Min. Lesedauer
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Hinweis an Redaktion
| Gewähren Luftfahrtunternehmen ihren Arbeitnehmern unentgeltlich oder verbilligt Flüge, ist der geldwerte Vorteil daraus zu versteuern. Für die Bewertung gelten besondere Regeln. Ein aktueller koordinierter Ländererlass regelt die Bewertung für die Jahre 2019 bis 2021 (Gleichlautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 16.10.2018, Abruf-Nr. 204996). |
ID: 45589835
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